Arbeitssicherheit
in Oberösterreich
und Salzburg

Zert. Sicherheitfachkraft

Zert. Gefahrgutbeauftragter

Dipl. Trainer in der Erwachsenenbildung

Zert. Qualitätsbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Abfallbeauftragter

Prüfer für Tore und Türen

Prüfer für Regalanlagen
Ihr Partner für Arbeitssicherheit
Externe Sicherheitsfachkraft
Als externe Sicherheitsfachkraft unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Wir betreuen Betriebe in Oberösterreich, Salzburg und Bayern in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Prävention.
Unsere Leistungen reichen von der Arbeitsplatzevaluierung über regelmäßige Begehungen bis zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten.
Vorteile einer externen Sicherheitsfachkraft
Viele Unternehmen entscheiden sich für eine externe Sicherheitsfachkraft, da dadurch eine unabhängige und praxisorientierte Betreuung gewährleistet wird.
Die Vorteile sind unter anderem:
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hohe fachliche Expertise im Arbeitnehmerschutz
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objektive Beurteilung von Arbeitsplätzen
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Unterstützung bei Behördenprüfungen
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aktuelle Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen
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flexible Betreuung je nach Betriebsgröße
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Gesetzliche Verpflichtung
Wann braucht ein Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft?
Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, für eine geeignete Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb zu sorgen. Ein zentraler Bestandteil dieser Organisation ist die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft gemäß §73 ASchG.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Unternehmen können diese Aufgabe entweder durch eine interne Sicherheitsfachkraft oder durch eine externe sicherheitstechnische Betreuung erfüllen.
Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst unter anderem:
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Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
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Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz
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Durchführung und Aktualisierung der Arbeitsplatzevaluierung
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Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
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Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
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Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen
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Unterstützung bei Unterweisungen der Mitarbeiter
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Mitwirkung bei der Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen
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Arbeitsplatz-evaluierung gemäß ASchG
Ein zentraler Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes ist die Arbeitsplatzevaluierung gemäß §4 ASchG.
Dabei werden sämtliche Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und beurteilt. Dazu zählen beispielsweise:
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mechanische Gefährdungen durch Maschinen oder Arbeitsmittel
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Gefährdungen durch Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe)
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physikalische Einwirkungen wie Lärm, Vibrationen oder Beleuchtung
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ergonomische Belastungen
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psychische Belastungen bei der Arbeit
Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden dokumentiert und bilden die Grundlage für geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

