Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Alexander Gigele (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (Unternehmern im Sinne des §1 UGB) im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen als Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen fachgerecht, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbart wurden, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich und freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
(3) Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Angebot, gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern er nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerspricht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Spesen oder Materialkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese im Angebot oder Vertrag nicht anders geregelt sind.
(2) Zahlungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §455 ABGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer Zugang zu den betroffenen Betriebsstätten, Anlagen und Mitarbeitern erhält, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Rücktritt vom Vertrag
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(2) Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung trotz angemessener Nachfrist nicht erbringt.
(3) Im Falle eines berechtigten Rücktritts hat der Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers angemessen zu vergüten.
7. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftragnehmer behält alle Urheber- und Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Unterlagen, Konzepten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit dies zur Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlich ist.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Januar 2025